Sicherungsverwahrung, die einschneidendste der strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung. Ihr Ziel ist der Schutz vor solchen Tätern, die wegen eines entsprechenden Hangs chronisch schwer kriminell und daher für die Allgemeinheit gefährlich sind und vor denen die Gesellschaft mit anderen strafrechtlichen Mitteln nicht geschützt werden kann. Die Sicherungsverwahrung besteht in erster Linie darin, solche Täter für die Dauer ihrer Gefährlichkeit, also unter Umständen lebenslang, sicher unterzubringen, also durch »Wegschließen« unschädlich zu machen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und der in

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Quellenangabe
Brockhaus, Sicherungsverwahrung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sicherungsverwahrung