Die Religionsfreiheit ist durch die Verfassung (Artikel 15) garantiert. Nach dem letzten Zensus (2010) bekennen sich über 45 % der Wohnbevölkerung

(19 von 133 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/singapur/bevölkerung-und-religion/religion