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Politik

Die Slowakische Republik ist seit 1.1.1993 eine unabhängige Republik mit parlamentarisch-demokratischem Regierungssystem. Die am 3.9.1992 in Kraft getretene Verfassung gewährleistet die international anerkannten Grund- und Menschenrechte und regelt unter anderem den Minderheitenschutz.

Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der auf 5 Jahre direkt gewählte

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge wurde mit der Unabhängigkeit 1993 angenommen. Sie ist in den panslawischen Farben Weiß über Blau

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Parteien

Slowakische Parteien und Bewegungen (aufgeführt nach dem Jahr ihrer Gründung) sind unter anderem: die konservative »Christlich-Demokratische Bewegung« (KDH; gegründet 1990), die nationalistische »Slowakische Nationalpartei« (SNS; gegründet 1990), die »Partei

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Gewerkschaften

Rund 17 % der Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert. Dachverband der Branchengewerkschaften ist

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Militär

Die Streitkräfte der Slowakischen Republik bestehen aus Bodentruppen, Luftstreitkräften und Spezialkräften

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Verwaltung

Seit der Verwaltungs- und Kommunalreform von 1990 sind staatliche Verwaltung und kommunale Selbstverwaltung klar voneinander getrennt. Administrative Verwaltungseinheiten sind Bezirk (kraj)

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Recht

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist außer für Zivil- und Strafsachen auch für den umfassenden gerichtlichen Verwaltungsrechtsschutz zuständig. Sie ist dreistufig aufgebaut und wird von 54 Kreisgerichten (die

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Bildungswesen

Drei- bis Fünfjährige werden in der fakultativen Vorschule (materská škola) auf den Schulbesuch vorbereitet. Von 6–16 Jahren besteht allgemeine neunjährige Schulpflicht. Der Besuch staatlicher Schulen ist gebührenfrei.

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Medien

Die Medienlandschaft präsentiert sich vielfältig und pluralistisch. Der privatwirtschaftliche Anteil ist hoch, besonders im Presse- und Fernsehbereich.

Presse: Die meistgelesenen Tageszeitungen sind

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/slowakische-republik/staat-und-recht