Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist außer für Zivil- und Strafsachen auch für den umfassenden gerichtlichen Verwaltungsrechtsschutz zuständig. Sie ist dreistufig aufgebaut und wird von 54 Kreisgerichten (die

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/slowakische-republik/staat-und-recht/recht