Sozialrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Leistungen und Hilfen, die durch ihre unmittelbar sozialpolitische Zielsetzung bestimmt sind.

Die zahlreichen Gesetze des Sozialrechts – historisch beginnend mit der öffentlichen Armenpflege und entscheidend fortentwickelt durch die Einführung der reichsgesetzlichen Sozialversicherung in der Bismarckzeit (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung) – werden im Sozialgesetzbuch (SGB) kodifiziert

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Quellenangabe
Brockhaus, Sozialrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sozialrecht