Theorieunterschiede: Inhalt und Reichweite der Sozialstaatsnorm des Grundgesetzes sind umstritten. Dafür sind weltanschauliche Unterschiede und Differenzen des wissenschaftlichen Ansatzes verantwortlich. Vor allem die gesellschaftskritische Schule der Verfassungsanalyse (z. B. W. Abendroth, Hartwich) misst dem Sozialstaat verfassungsrechtlich Vorrang und Verpflichtung zur aktiv-reformerischen Gestaltung der Sozial- und Wirtschaftsordnung bei, während die konservative Staatslehre (z. B. Forsthoff) dem Sozialstaat »Rang und Geltung nur unterhalb des Verfassungsrechts« (Werner Weber, * 1904, † 1976) zuspricht und ihn generell beschränken will. Die gesellschaftskritische Schule befürwortet »die Fortführung der politischen zur wirtschaftlichen

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Quellenangabe
Brockhaus, Inhalte des Sozialstaats. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sozialstaat/inhalte-des-sozialstaats