Sozialstaat, ein Staatstypus, dessen Politik, Rechtsordnung und Verwaltung – im Gegensatz zum »liberalen Rechtsstaat« und zum Obrigkeitsstaat, aber auch im Unterschied zu einem umfassenden

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Begriffsgeschichte

Eine Vorform des modernen Sozialstaatsgedankens findet sich im Staatsdenken des kontinentaleuropäischen Absolutismus, dem »gute Policey« (im Sinne »guter« innerer Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten) als eine Leitlinie staatlichen Handelns galt. Der moderne Sozialstaatsgedanke wird in der Regel auf das Konzept des Staates

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Verfassungsrechtliche Verankerung

Vom Sozialstaat ist im Grundgesetz nicht wörtlich, aber sinngemäß die Rede. Laut Artikel 20 Absatz 1 GG ist die Bundesrepublik Deutschland

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Inhalte des Sozialstaats

Theorieunterschiede: Inhalt und Reichweite der Sozialstaatsnorm des Grundgesetzes sind umstritten. Dafür sind weltanschauliche Unterschiede und Differenzen des wissenschaftlichen Ansatzes verantwortlich. Vor allem die gesellschaftskritische Schule der Verfassungsanalyse (z. B. W. Abendroth, Hartwich) misst dem Sozialstaat verfassungsrechtlich Vorrang und Verpflichtung zur aktiv-reformerischen Gestaltung der Sozial- und Wirtschaftsordnung bei, während die konservative Staatslehre (z. B. Forsthoff) dem Sozialstaat »Rang und Geltung nur unterhalb des Verfassungsrechts« (Werner Weber, * 1904, † 1976) zuspricht und ihn generell beschränken will. Die gesellschaftskritische Schule befürwortet »die Fortführung der politischen zur wirtschaftlichen

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Alte und neue soziale Fragen

Gegenstand und Zielkatalog der Sozialstaatspolitik wurden mit zunehmender staatlicher Intervention in Gesellschaft und Wirtschaft erweitert und von dem engen Bezug auf Armut und Arbeiterschaft gelöst. Der Erste Weltkrieg und seine Folgen sowie die Krisenjahre der Weimarer Republik ließen neue benachteiligte Gruppen und neuen Regelungsbedarf entstehen: Kriegsopfer, Kriegsgeschädigte, Witwen, kinderreiche Familien, Mieter und – mit der Verschärfung der Wirtschaftskrise am Ende der Weimarer Republik – auch das Millionenheer der Erwerbslosen und

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Bewertung des Sozialstaats

Der Ausbau des Sozialstaats hat zahlreiche Probleme gelöst oder zuverlässig unter Kontrolle gehalten: Die Eindämmung von Not und absoluter Armut zählt ebenso hierzu wie Stabilisierungsleistungen des Sozialstaats für die Politik (indem das Risiko des Umschlagens ökonomischer in politische Krisen vermindert wird), für die Gesellschaft (z. B. durch Schutz

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Werke

Weiterführende Literatur:

H. Heller: Rechtsstaat oder Diktatur? (1930);
Rechtsstaatlichkeit u. Sozialstaatlichkeit, hg. v. E. Forsthoff (1968);
H.-H. Hartwich: Sozialstaatspostulat u. gesellschaftlicher status quo (31978);
M.-L. Recker: Nationalsozialistische Sozialpolitik im
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Quellenangabe
Brockhaus, Sozialstaat. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sozialstaat