Spar|einlagen, die auf ein Sparkonto bei Kreditinstituten eingezahlten Beträge, über die eine Urkunde (Sparbuch) ausgestellt wird. In Deutschland dürfen gemäß § 21 Absatz 4 Verordnung über die Rechnungslegung

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Quellenangabe
Brockhaus, Spareinlagen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/spareinlagen