Splitting [ˈsplɪtɪŋ; englisch, eigentlich »das Spalten«] das, -s/-s, Steuerrecht: ein Verfahren der Ehegattenbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuer (§ 32 Abs. 5 Einkommensteuergesetz [EStG]). Beim Splitting werden die Einkommen der Ehepartner/Lebenspartner addiert (Zusammenveranlagung), die Summe wird durch 2 (Splittingfaktor) geteilt (»gesplittet«), und der für dieses Einkommen mithilfe des

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Quellenangabe
Brockhaus, Splitting (Steuerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/splitting-steuerrecht