Die Verfassung (Artikel 10 und 14) garantiert die Religionsfreiheit, wobei dem Buddhismus eine Sonderstellung eingeräumt wird und der Staat ausdrücklich zum Schutz und zur Bewahrung der buddhistischen Tradition verpflichtet wird (Artikel 9). Verantwortlich

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sri-lanka/bevölkerung-und-religion/religion