In freiheitlichen demokratischen Rechtsstaaten herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass zwar eine prinzipielle Verschiedenheit zwischen Staat und Kirche besteht, dass sich beide jedoch in ihren Gliedern treffen und daher ihr Verhältnis einer Ordnung bedarf, die unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung das in Bezug auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Notwendige regelt.

Im Sinne der Religionsfreiheit erscheint der säkularisierte Staat dabei als verpflichtet, seinen Bürgern »die Möglichkeit zu erhalten, ihren religiös-weltanschaulichen Überzeugungen auch im öffentlichen Leben soweit wie möglich Geltung zu verschaffen« (A. von

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Quellenangabe
Brockhaus, Die Problematik des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche vor dem Hintergrund allgemeiner gesellschaftlicher Säkularisierung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staat-und-kirche/die-problematik-des-verhältnisses-zwischen-staat-und-kirche-vor-dem-hintergrund-allgemeiner-gesellschaftlicher-säkularisierung