Staats|angehörigkeit, rechtliche Stellung einer Person als Mitglied eines Staates, kraft deren sie an dessen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten teilhat. Während in der Regel alle sich in einem Staat aufhaltenden Personen ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit den allgemeinen Gesetzen unterworfen sind, sind die staatsbürgerlichen Rechte im engeren Sinn (Wahlrecht, Teilnahme an Volksabstimmung), der diplomatische Schutz und der Anspruch, sich im Staatsgebiet aufhalten zu können, ebenso wie die Wehrpflicht auf Staatsangehörige beschränkt.

Für den Erwerb der Staatsangehörigkeit gilt entweder das Abstammungsprinzip (»ius

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Quellenangabe
Brockhaus, Staatsangehörigkeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staatsangehörigkeit