Weder auf der Ebene der Vereinten Nationen (UNO / UNESCO) noch auf europäischer Ebene (Europarat / Europäische Union) gibt es eindeutige Regelungen zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen. Jedoch gibt es auf beiden Ebenen Stellungnahmen sowie Regelungen bzw. Regulierungsbemühungen in Bezug auf die Anwendung von Klontechniken, die mittelbar auch für die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen relevant sind. In Deutschland ist die Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen dann verboten, wenn hierfür ein

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Quellenangabe
Brockhaus, Zur rechtlichen Situation. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/stammzellen/zur-rechtlichen-situation