Stift [zu stiften], katholisches Kirchenrecht: ein mit einer Stiftung dotiertes (ausgestattetes) Kollegium von kanonisch lebenden Klerikern (Stiftsherren oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Stift (katholisches Kirchenrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/stift-katholisches-kirchenrecht