Gesetzlich ist der Strafprozess zweigeteilt in das schrittweise zur Entscheidung führende Erkenntnisverfahren und das eine Verurteilung verwirklichende Vollstreckungsverfahren. Das Erkenntnisverfahren ist in drei Abschnitte unterteilt: Im praktisch sehr bedeutsamen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren, §§ 160–177 StPO) untersucht die Staatsanwaltschaft, ob der meistens durch eine Strafanzeige, seltener durch eigene Erkenntnisse der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten entstandene Straftatverdacht für die

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Quellenangabe
Brockhaus, Verfahren. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strafprozess/verfahren