Nach Abschluss der Beratungen der vom Bundesjustizminister einberufenen »Großen Strafrechtskommission« legte die Bundesregierung 1962 einen vollständigen Entwurf für ein neues StGB vor. Dieser Entwurf (»E 1962«) stieß in Wissenschaft und Öffentlichkeit auf zunehmende Kritik, da er v. a. an veralteten Strafvorschriften (z. B. im politischen und im Sexualstrafrecht) festhalte und den Strafzweck der Resozialisierung zu wenig berücksichtige. Ihren einflussreichsten Ausdruck fand die Kritik in dem seit 1966 von Strafrechtswissenschaftlern veröffentlichten Alternativentwurf eines StGB, der ein Resozialisierungsstrafrecht förderte und die Einschränkung der immer weiter

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Quellenangabe
Brockhaus, Strafrechtsreform. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strafrecht/strafrechtsreform