Deutschland führte zunächst 1990 im nationalen Alleingang eine Straßenbenutzungsgebühr für schwere Lkw ein, musste diese aber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes schon bald wieder aufgeben. Auf Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister (1993) begannen dann 1995 einige EU-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Schweden) befristet eine zeitbezogene Pauschalabgabe (Autobahngebühr, Euro-Vignette) für die Benutzung von Autobahnen durch in- und ausländische Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 12 t zu erheben.

Die Ende 2001 vom Bundestag beschlossene und für 2003 vorgesehene Einführung einer

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Quellenangabe
Brockhaus, Straßenverkehrsabgaben in Deutschland. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strassenverkehrsabgaben/strassenverkehrsabgaben-in-deutschland