Studi|engebühren, Sammelbegriff für von Studenten regelmäßig zu leistende Zahlungen als Voraussetzung für die Teilnahme am Studium.

Allgemeine Studiengebühren (Gebühren für das Erststudium) wurden in Deutschland an öffentlichen Hochschulen ab Anfang der 1970er-Jahre nicht mehr erhoben. Im Mai 2000 sprach sich die Kultusministerkonferenz (KMK) im sogenannten »Meininger Beschluss« für die Beibehaltung der Gebührenfreiheit des

(53 von 376 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Studiengebühren. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/studiengebuhren