Für städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen den Gemeinden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit dem BauGB auch besondere bodenrechtliche Instrumente zur Verfügung. Durch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165 ff. BauGB) werden Ortsteile entsprechend ihrer besonderen Bedeutung

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Quellenangabe
Brockhaus, Besondere bodenrechtliche Maßnahmen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/städtebau/besondere-bodenrechtliche-massnahmen