Städtebau, ein Teilgebiet der Urbanistik; umfasst die räumliche und bauliche Gestaltung der Lebensbereiche einer städtischen Gemeinschaft als wichtigen Beitrag zur Erfüllung menschlicher Bedürfnisse wie Wohnen, Arbeiten, Kommunikation, Kultur, Bildung und Erholung. Der Begriff bezieht sich entweder auf den Bau oder die Rekonstruktion einer Stadt, eines Stadtteils oder eines städtebaulichen Ensembles. Der Städtebau wird als Instrument zur Umsetzung politischer Wertvorstellungen einer

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Rechtliche Grundlagen

Für das Zustandekommen rechtswirksamer und damit durchsetzbarer städtebaulicher Planungen ist das Baurecht einschlägig. In Deutschland ist aufgrund des durch das Grundgesetz vorgegebenen föderativen Staatsaufbaus das Baurecht geteilt. Für

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Besondere bodenrechtliche Maßnahmen

Für städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen den Gemeinden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit dem BauGB auch besondere bodenrechtliche Instrumente zur Verfügung. Durch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165 ff. BauGB) werden Ortsteile entsprechend ihrer besonderen Bedeutung

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Ziele der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist Pflichtaufgabe der Gemeinden. Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Von entscheidender Bedeutung ist das eigenverantwortliche planerische Konzept der Gemeinde. Unter Beachtung des Anpassungszwanges an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Absatz 4 BauGB) sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige

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Stadterneuerungsmaßnahmen in der Praxis

Stadterneuerung umfasst als Oberbegriff den Prozess des Stadtumbaus und der Stadterhaltung mit den Teilmaßnahmen Stadterweiterung (Entwicklungsmaßnahmen), Modernisierung (gegebenenfalls in Schwerpunkten) und Wohnumfeldverbesserung, Sanierung in unterschiedlichen Stufen, Ergänzungsmaßnahmen zur Strukturverbesserung (z. B. Ausbau der Infrastruktur im Erschließungsbereich, Bildungs- und Kulturbereich, Schaffung von Stadtteilzentren, Schaffung wohngebietsnaher Grünflächen). Entsprechendes gilt für die Dorferneuerung.

Im Zusammenhang mit den großen Stadterweiterungen in den 1950er- und 1960er-Jahren, mit der Übernahme

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Werke

Weiterführende Literatur:

M. Hesse: Stadtarchitektur. Fallbeispiele v. der Antike bis zur Gegenwart
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Quellenangabe
Brockhaus, Städtebau. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/städtebau