Die Bauleitplanung ist Pflichtaufgabe der Gemeinden. Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Von entscheidender Bedeutung ist das eigenverantwortliche planerische Konzept der Gemeinde. Unter Beachtung des Anpassungszwanges an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Absatz 4 BauGB) sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige

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Quellenangabe
Brockhaus, Ziele der Bauleitplanung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/städtebau/ziele-der-bauleitplanung