Für das Zustandekommen rechtswirksamer und damit durchsetzbarer städtebaulicher Planungen ist das Baurecht einschlägig. In Deutschland ist aufgrund des durch das Grundgesetz vorgegebenen föderativen Staatsaufbaus das Baurecht geteilt. Für

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Grundlagen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/städtebau/rechtliche-grundlagen