Einen einheitlichen Subventionsbegriff in Wissenschaft, Politik und Recht (Steuer-, Haushalts- und Wettbewerbsrecht) gibt es nicht. Stellt man auf den staatlichen Eingriff in das Marktgeschehen ab, durch den Unternehmen gezielt begünstigt werden (sollen), so ergibt sich ein relativ weit gefasster Subventionsbegriff, wie er in der Wirtschaftswissenschaft üblich ist. Zu den Subventionen in diesem Sinne zählen alle budgetwirksamen Maßnahmen, die sich beim Staat als Mehrausgaben oder Mindereinnahmen (Einnahmenverzichte) niederschlagen. Neben den direkten Geldzahlungen an Unternehmen (direkte Subventionen, offene Subventionen) gehören hierzu indirekte

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Quellenangabe
Brockhaus, Begriff. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/subventionen/begriff