Syrische Medien benötigen eine staatliche Lizenz. Staatliche und private Medien (seit 2008 zugelassen) unterliegen der

(15 von 105 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Medien. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/syrien/staat-und-recht/medien