Teilnahme, Strafrecht: zusammenfassende Bezeichnung für Anstiftung und Beihilfe. Die Teilnahme setzt die Tat eines Täters voraus, die tatbestandsmäßig, vorsätzlich und rechtswidrig, aber

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Quellenangabe
Brockhaus, Teilnahme (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/teilnahme-strafrecht