Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, räumt dabei allerdings dem Buddhismus als der nationalen Religion (nicht Staatsreligion) Thailands eine Sonderstellung ein, deren Garant der König ist. Der König ist Träger der obersten

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/thailand-20/gesellschaft/religion