Toleranz [lateinisch tolerantia »Ertragen«, »Geduld«, zu tolerare »(er)tragen«] die, allgemein bezeichnet Toleranz die Haltung,

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Grundlagen

Insoweit der Mensch ein »von Natur aus« kommunikatives und auf Dialog hin angelegtes Wesen ist, gehört Toleranz als die Möglichkeit, eine andere Meinung zu respektieren, zum einen zu den Vor- und Grundbedingungen einer freien, vernunftgeleiteten Auseinandersetzung um konkurrierende Wahrheits- und Geltungsansprüche, zumal dann, wenn es darum geht, sich im Blick auf Erkenntnisse oder Normen zu einigen. Zum anderen stellt sie angesichts der ebenso grundlegend subjektiven Interessenbefangenheit menschlichen Erkennens und Handelns eine Form gesteigerter selbst- und fremdbezüglicher Reflexion dar, da sich

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Begriffsgeschichte und Geschichte der Toleranzidee

Abgeleitet von lateinisch »tolerare« meint Toleranz das Ertragen einer physischen, psychischen oder geistigen Last, wobei die Antike zwar die Idee der Toleranz kannte und entsprechende Regelungen und Einrichtungen (z. B. in religiösen Tempelgemeinschaften) ausbildete; der Begriff kommt aber in der umfassenden ethischen Bedeutung, die er in der Neuzeit gewann, nicht vor. Im klassischen Latein bedeutet »tolerantia« vielmehr individuelle Tapferkeit, v. a. das Ertragen von Übeln wie Krankheit, Misshandlungen und anderen Leiden, bei den Kirchenvätern auch die Befähigung der Gläubigen zum Leid (»tolerantia

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Religiöse Aspekte

In der Kirchengeschichte kennzeichnete Toleranz zunächst eine Position, die den Glauben und die Religion anderer nur in dem Maß respektiert, wie die grundlegende Einheit der Glaubensgemeinschaft, aber auch der staatlich verfassten Gemeinschaft nicht gefährdet erscheint. So wurde mit dem Toleranzedikt von Mailand 313 eine Gleichstellung der christlichen Religion mit anderen im Römischen Reich geduldeten religiösen Gemeinschaften formuliert,

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Toleranz in ethischer und politischer Bedeutung

Mit der Aufklärung wurde Toleranz zu einem Postulat, dessen Verwirklichung zur politischen Gewährung der Freiheiten des Glaubens, des Gewissens, des Denkens und der Meinung führte und darüber hinaus zu den Grundlagen gehört, auf denen das freiheitlich-demokratische Zusammenleben ermöglicht wird. Neben Lockes »Letter concerning toleration« stellt der erstmals 1686 in den Niederlanden erschienene »Commentaire philosophique ...« des französischen Frühaufklärers und Theologen P. Bayle, dessen zentraler Teil seit 1717 den Untertitel »Tolérance universelle« trägt, die wichtigste Schrift zur Begründung von Glaubens- und Gewissensfreiheit und

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Grenzen der Toleranz

Dem Modell der Aufklärung folgend setzt Toleranz auf der Seite des Staates die Trennung des Politischen von Religion und Weltanschauungsfragen sowie eine Bindung an die allgemeinen Menschenrechte und die Verfassung voraus. Seitens der Individuen ist im Verhältnis zu Staat und Gesellschaft eine Anerkennung und Wahrung der Prinzipien, Normen und Regeln der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Staates gefordert, auch von denen, die – bezogen auf die Mehrheit – abweichende politische und weltanschauliche Grundsätze vertreten. Diese Rahmenbedingungen eines auf Pluralität und individuelle Selbstbestimmung setzenden

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Literatur

H. Lutz (Hrsg.), Zur Geschichte der Toleranz und Religionsfreiheit (1977) 
A. T. Khoury, Toleranz im Islam (21986) 
W. Heitmeyer u. R. Dollase (Hrsg.), Die bedrängte Toleranz. Ethnisch-kulturelle Konflikte, religiöse Differenzen u. die Gefahren politisierter
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Quellenangabe
Brockhaus, Toleranz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/toleranz-allgemein