Totschlag, die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die strafschärfenden Merkmale des Mordes (§ 212 StGB). Der Totschlag wird mit Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren, in besonders

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Quellenangabe
Brockhaus, Totschlag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/totschlag