Mord [althochdeutsch, ursprünglich »Tod«], im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland im Unterschied zum Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die hinsichtlich Tatmotiv, Tatausführung und Tatzweck durch besondere Merkmale gekennzeichnet ist. Nach § 211 StGB ist Mörder, wer aus Mordlust,

(37 von 264 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Mord. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mord