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Politik

Nach der Verfassung von 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Republik. Sie bekennt sich zu Gewaltenteilung sowie Grundrechte und -pflichten. In einem Referendum 2017 stimmte jedoch nach Angaben der Wahlkommission eine knappe Mehrheit

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge wurde bereits 1793 geschaffen und am 29.10.1923 von der Republik übernommen. In der

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Parteien

Seit 1983 existiert ein durch zahlreiche politische Auflagen reguliertes Mehrparteiensystem. Bei

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Gewerkschaften

Türkischen Gewerkschaften ist politische Betätigung untersagt. Anerkennung, Tarif-, Streik- und Demonstrationsrecht sind restriktiv geregelt.

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Militär

Der Wehrpflichtarmee (Dauer des Grundwehrdienstes 12 Monate) gehören etwa 355 000 Mann

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Verwaltung

Die Türkei ist stark zentralistisch organisiert. Es bestehen 81 Provinzen (İl), davon sind

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Recht

Aufsichtsorgan über die Justiz ist der Rat der Richter und Staatsanwälte. Der Rat besteht aus 13 Mitgliedern (6 vom Präsidenten ernannt, 7 vom Parlament gewählt).

Der Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist seit 2005 dreistufig. Erstinstanzliche Gerichte sind Friedens- und Amtsgerichte für Zivil- und Strafsachen sowie Spezialgerichte

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Bildungswesen

Das säkulare Bildungswesen der Türkei orientiert sich an westlichen Vorbildern. Wegweisend waren die Einführung der lateinischen Schrift (1928) anstelle der arabischen und die Ausklammerung des Koranunterrichts aus

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Medien

Trotz verfassungsmäßiger Verankerung ist die Pressefreiheit eingeschränkt und Journalisten sind immer wieder Repressionen bis hin zu Haft und Folter ausgesetzt. Seit dem Putschversuch 2016 wurden etwa 200 Medien geschlossen, weil sie laut Regierung den Kurden oder der Gülen-Bewegung nahestanden. Insbesondere regierungskritische und

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/turkei/staat-und-recht