Nach der am 1.1.2012 in Kraft getretenen Verfassung (mehrfach revidiert) ist Ungarn eine Republik. Die Verfassung wird von einem nationalen Bekenntnis eingeleitet, das u. a. auf Stephan I., den Heiligen, als Staatsgründer und die »Heilige Krone« (Stephanskrone) als Symbol für die Einheit des Landes Bezug nimmt und die Bedeutung des Christentums für den Erhalt der Nation hervorhebt.

Staatsoberhaupt

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ungarn/staat-und-recht/verfassung