Jede Unterrichtsform hat ihre didaktische Berechtigung. Vorbehalte gegen eine zu häufige Verwendung des Frontalunterrichts beispielsweise ändern nichts an dessen mitunter sinnvollem Einsatz bei speziellen didaktischen Absichten des Informierens, Demonstrierens oder Erklärens. Unterrichtsformen lassen sich im Einzelnen folgendermaßen unterscheiden:

  • nach den Aktionsformen; dazu gehören Lehrer- oder Schülervortrag, -demonstration, -impuls, Schüler- respektive Lehrerexperimente, verschiedene Arbeiten, Spiele, programmierter Unterricht, Hausaufgaben sowie Erkundung. Die historisch überkommene Form des Unterrichts geht von der Aktivität der Lehrenden aus und zeigt sich als Frontalunterricht, bestenfalls durchgeführt als
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Quellenangabe
Brockhaus, Unterrichtsformen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unterrichtsmethoden/unterrichtsformen