Nach der Verfassung vom 28.10.1984 (in Kraft seit 1.1.1985; mit Änderungen) übt der auf 4 Jahre nach Proporzverfahren gewählte Landrat (64 Mitglieder) die

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/uri-20/recht