Urteil [althochdeutsch urteil(i), eigentlich »Wahrspruch, den der Richter erteilt«], Logik: die bejahende oder verneinende Zuordnung eines Subjekts zu einer allgemeinen Bestimmung (Prädikat) nach logischen Gesetzen. Das Urteil umfasst als konstitutive Elemente die

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Quellenangabe
Brockhaus, Urteil (Logik). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/urteil-logik