Das Gerichtswesen kennt zwei getrennte Gerichtssysteme mit jeweils vollständigen Instanzenzügen, nämlich die Gerichte der einzelnen Staaten und die Bundesgerichte. Die Bundesgerichte sind für bundesrechtliche Streitigkeiten sowie für Streitigkeiten zwischen Parteien aus unterschiedlichen Gliedstaaten oder Ländern zuständig: Auf der unteren Ebene stehen die Bundesbezirksgerichte (United States District Courts), darüber die Bundesberufungsgerichte

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vereinigte-staaten-von-amerika/staat-und-recht/recht