Verletzter, Strafprozessrecht: der durch eine Straftat in seinen Rechten Beeinträchtigte. Er kann seine Interessen im Adhäsionsprozess, durch Privatklage, Nebenklage sowie im Klageerzwingungsverfahren zur

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Quellenangabe
Brockhaus, Verletzter (Strafprozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verletzter-strafprozessrecht