Versammlungsfreiheit, das Recht, sich zu einem bestimmten Zweck mit anderen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist ein wesentliches Grundrecht jedes freiheitlichen Staates und u. a. durch Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt. Sie gilt nicht nur für Versammlungen, die an einem Ort bleiben, sondern auch für Auf- und Umzüge (Demonstrationsfreiheit, Demonstrationsrecht).

In Deutschland haben alle

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Quellenangabe
Brockhaus, Versammlungsfreiheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/versammlungsfreiheit