Das Versicherungsrecht ist in das Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht zu trennen. Das Sozialversicherungsrecht zählt zum Sozialrecht und ist so Teil des öffentlichen Rechts. Das Privatversicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Dritten nebst dem Staat, dem Wettbewerber auf dem Versicherungsmarkt und dem Versicherungsvermittler als dem Absatzorgan des Versicherers. Zu unterscheiden sind als wichtigste Bereiche das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungswettbewerbsrecht, das Versicherungsunternehmensrecht und das Recht der Versicherungsvermittlung. Durch die Internationalisierung des Versicherungswesens spielen zudem das internationale Privatrecht und das

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Quellenangabe
Brockhaus, Versicherungsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/versicherung-20/versicherungsrecht