Versicherung, früher Assekuranz, Bezeichnung sowohl 1) für die Produktionsbetriebe des Versicherungswesens, im Bereich der

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Objekte und Entschädigungsarten der Individualversicherung

Das vielfältige Versicherungsangebot in der Individualversicherung lässt sich zunächst in die Personenversicherung sowie die Sach- und Vermögensversicherung gliedern. Zur Personenversicherung zählen die Versicherungszweige Lebensversicherung,

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Versicherungstechnik

Bei der Versicherungstechnik handelt es sich um die Arbeits- und Verfahrensweisen zur Erstellung des Wirtschaftsgutes Versicherungsschutz. Ein Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer gegenüber ein Versprechen ab, innerhalb eines bestimmten, genau festgelegten Zeitraumes

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Funktionen der Versicherung

Grundsätzlich hat eine Versicherung vier Funktionen: 1) Die sicherheitssteigernde Funktion durch die Reduzierung des Risikos von finanziellen Schäden und die damit

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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist in das Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht zu trennen. Das Sozialversicherungsrecht zählt zum Sozialrecht und ist so Teil des öffentlichen Rechts. Das Privatversicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Dritten nebst dem Staat, dem Wettbewerber auf dem Versicherungsmarkt und dem Versicherungsvermittler als dem Absatzorgan des Versicherers. Zu unterscheiden sind als wichtigste Bereiche das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungswettbewerbsrecht, das Versicherungsunternehmensrecht und das Recht der Versicherungsvermittlung. Durch die Internationalisierung des Versicherungswesens spielen zudem das internationale Privatrecht und das

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Geschichte

Erste Ansätze der Versicherung finden sich im Altertum (Griechenland, Kleinasien, Rom) und im Mittelalter. Die Entwicklung der Erwerbsversicherung beginnt mit der Entstehung des Seeversicherungsvertrages (in Italien Ende des

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Werke

Weiterführende Literatur:

Versicherungsrechts-Handbuch, hg. v. R. M. Beckmann u. A. Matusche-Beckmann (22009);
Versicherungsvertragsgesetz. Kommentar
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Quellenangabe
Brockhaus, Versicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/versicherung-20