Vertreibung, die mit Drohung und/oder Gewalt bewirkte Ausweisung oder Zwangsumsiedlung von Personen oder Personengruppen (v. a. von Minderheiten) aus den Heimatgebieten, in der Regel über die Grenzen des vertreibenden Staates hinweg, aber auch innerhalb von Staatsterritorien wie im Falle von »ethnischen Säuberungen« in Vielvölkerstaaten. Die begrifflichen Grenzen zu Deportation oder Verschleppung sind fließend, weil bei beiden Vorgängen eine Zwangsumsiedlung stattfindet. Die Deportation erfolgt in der Regel innerhalb eines Herrschaftsbereichs (z. B. in der Sowjetunion unter Stalin), kann aber auch Grenzen überschreiten, wenn

(80 von 841 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Vertreibung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vertreibung-20