Vertretung ohne Vertretungsmacht, das Fehlen oder Überschreiten der Vertretungsmacht (Stellvertretung). Ein von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen abgeschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam, d. h., er bedarf der Genehmigung durch den Vertretenen.

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Quellenangabe
Brockhaus, Vertretung ohne Vertretungsmacht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vertretung-ohne-vertretungsmacht