Verwarnung, Recht: im Jugendstrafrecht ein Zuchtmittel, durch das einem straffällig gewordenen Jugendlichen das Unrecht der Tat eindringlich vorgehalten werden soll. Die Verwarnung ist eine förmliche Missbilligung der Tat und wird ausgesprochen, wenn der Grad der Verfehlung die Verhängung einer Jugendstrafe nicht erforderlich macht (§§ 13, 14 JGG). Im

(47 von 332 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Verwarnung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verwarnung-recht