Der dem lateinischen »praeiudicium« nachgebildete Begriff Vorurteil entstammt ursprünglich dem juristischen Sprachgebrauch; er bezeichnete ein gerichtliches Urteil, das dem endgültigen Urteil vorausging. Seit Beginn des 18. Jahrhunderts wird dann der Terminus Vorurteil in weiteren Zusammenhängen im heutigen Sinne gebraucht.

Vorläufer dieser Fassung des Vorurteilsbegriffs

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Quellenangabe
Brockhaus, Begriffsgeschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vorurteil/begriffsgeschichte