Es gibt charakteristische Besonderheiten der Völkerrechtsordnung, die diese vom innerstaatlichen Recht deutlich unterscheiden.

Die zwischenstaatliche Ordnung beruht auf der souveränen Gleichheit aller Staaten. Die Völkerrechtsordnung wird deshalb geprägt von Übung und Gewohnheit. Gesetz und Befehl sind ihr ebenso fremd wie jede Form der Majorisierung. Hieraus ergibt sich der für

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Quellenangabe
Brockhaus, Besonderheiten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/völkerrechtsordnung/besonderheiten