Völkerrechtsordnung, Völkerrecht, die Rechtsordnung, die die Beziehungen zwischen Staaten und anderen

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Begriff und Name

Die Völkerrechtsordnung beinhaltet demgemäß die Normen, die das Verhältnis der Staaten untereinander regeln. Das Wort »Völkerrecht« ist keine ganz zutreffende Bezeichnung des Rechtsgebiets, da die Völkerrechtsordnung nicht auf einzelnen Völkern, sondern auf unabhängigen (souveränen) Staaten gründet. Die Bezeichnung »Völkerrecht« leitet sich vom

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Geschichtliche Entwicklung

Die Völkerrechtsordnung beruht auf Rechts- und Gerechtigkeitsvorstellungen, aber auch auf prozeduralen Vorschriften, die sich im klassischen Altertum unter dem Einfluss der persischen und indischen Hochkulturen bildeten und sich in Ideengeschichte und Übung, in Verunsicherung und Neubestätigung bis zur Gegenwart fortentwickelten.

Der Gedanke einer die gesamte Menschheit umspannenden Ordnung verdichtete sich in der »civitas maxima« der Griechen und Römer: Der tatsächliche Staat mit seinem von Menschen geschaffenen Recht ist nicht der wahre Staat; dieser umfasst vielmehr die gesamte Welt, und das

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Rechtsnatur und Geltungsgrund

Auch wenn die Völkerrechtsordnung – zumindest soweit sie Teil der Charta der Vereinten Nationen ist – quasi verfassungsmäßigen Gehalt hat, fehlt ihr doch weiterhin der zentrale Gesetzgeber, eine Exekutive, die nach Maßstäben der Legalität entscheidet und eine Gerichtsbarkeit mit umfassender Zuständigkeit. Deshalb hält der Streit um die Rechtsnatur der Völkerrechtsordnung und dessen wahren Geltungsgrund an.

Die Frage,

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Besonderheiten

Es gibt charakteristische Besonderheiten der Völkerrechtsordnung, die diese vom innerstaatlichen Recht deutlich unterscheiden.

Die zwischenstaatliche Ordnung beruht auf der souveränen Gleichheit aller Staaten. Die Völkerrechtsordnung wird deshalb geprägt von Übung und Gewohnheit. Gesetz und Befehl sind ihr ebenso fremd wie jede Form der Majorisierung. Hieraus ergibt sich der für

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Rechtsquellen und deren Bezug zum innerstaatlichen Recht

Die Rechtsquellen der Völkerrechtsordnung sind im Statut des Internationalen Gerichtshofs, das Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen ist, festgelegt. Rechtsquellen sind das internationale Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung, Verträge, durch die Staaten autonom Recht setzen und die

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Völkerrechtssubjekte

Die souveränen Staaten sind die »geborenen« Völkerrechtssubjekte und Träger der Völkerrechtsordnung. Ein Staat entsteht, wenn auf einem Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) durch ein gemeinsames Treueband zusammengehaltene Menschen (Staatsvolk) einer Regierung unterstehen, die

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Sachgebiete

Die Völkerrechtsordnung erfasst sowohl den Frieden als auch den Krieg. Das Friedensvölkerrecht gestaltet den Normalzustand zwischen den Staaten. Krieg bedeutet die zeitweilige Suspendierung des Friedensrechts. An seine Stelle tritt als Ausnahmerecht das Kriegsrecht, das u. a. die Anwendung militärischer Gewalt erlaubt.

Neben den eingangs bereits erwähnten Grundlagen des Völkerrechts befasst sich das Friedensvölkerrecht mit der Präzisierung der Wesensmerkmale der Staatlichkeit, um Konflikte innerhalb der Völkerrechtsordnung zu vermeiden.

Zunächst muss das staatliche Territorium durch eindeutig definierte natürliche oder künstliche Grenzen beschrieben werden.

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Quellenangabe
Brockhaus, Völkerrechtsordnung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/völkerrechtsordnung