Die Völkerrechtsordnung beruht auf Rechts- und Gerechtigkeitsvorstellungen, aber auch auf prozeduralen Vorschriften, die sich im klassischen Altertum unter dem Einfluss der persischen und indischen Hochkulturen bildeten und sich in Ideengeschichte und Übung, in Verunsicherung und Neubestätigung bis zur Gegenwart fortentwickelten.

Der Gedanke einer die gesamte Menschheit umspannenden Ordnung verdichtete sich in der »civitas maxima« der Griechen und Römer: Der tatsächliche Staat mit seinem von Menschen geschaffenen Recht ist nicht der wahre Staat; dieser umfasst vielmehr die gesamte Welt, und das

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschichtliche Entwicklung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/völkerrechtsordnung/geschichtliche-entwicklung