Die souveränen Staaten sind die »geborenen« Völkerrechtssubjekte und Träger der Völkerrechtsordnung. Ein Staat entsteht, wenn auf einem Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) durch ein gemeinsames Treueband zusammengehaltene Menschen (Staatsvolk) einer Regierung unterstehen, die

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Quellenangabe
Brockhaus, Völkerrechtssubjekte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/völkerrechtsordnung/völkerrechtssubjekte