Die Völkerrechtsordnung erfasst sowohl den Frieden als auch den Krieg. Das Friedensvölkerrecht gestaltet den Normalzustand zwischen den Staaten. Krieg bedeutet die zeitweilige Suspendierung des Friedensrechts. An seine Stelle tritt als Ausnahmerecht das Kriegsrecht, das u. a. die Anwendung militärischer Gewalt erlaubt.

Neben den eingangs bereits erwähnten Grundlagen des Völkerrechts befasst sich das Friedensvölkerrecht mit der Präzisierung der Wesensmerkmale der Staatlichkeit, um Konflikte innerhalb der Völkerrechtsordnung zu vermeiden.

Zunächst muss das staatliche Territorium durch eindeutig definierte natürliche oder künstliche Grenzen beschrieben werden.

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Quellenangabe
Brockhaus, Sachgebiete. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/völkerrechtsordnung/sachgebiete