Wehr|recht, Militär|recht, die Rechtsvorschriften über die Stellung der Streitkräfte, die Wehrpflicht und den Wehrdienst, die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Wehrleistungen, das Wehrstrafrecht, die Versorgung. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Wehrrechts wurden durch drei Gesetze zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 26. 3. 1954, 19. 3. 1956 und 24. 6. 1968 geschaffen. Auf dieser Grundlage wurde eine Vielzahl von Wehrgesetzen erlassen.

Der Einsatz der Streitkräfte ist vorgesehen 1) im Verteidigungsfall (Artikel 115 a GG), für dessen Feststellung der Bundestag zuständig ist (Notstandsverfassung); 2) bei innerem Notstand zur

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Werke

Weiterführende Literatur:

G. Nolte u. H. Krieger: Europäische Wehrrechtssysteme (2002);
Soldatengesetz, begründet v.
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Quellenangabe
Brockhaus, Wehrrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wehrrecht