Weimarer Reichsverfassung, Abkürzung WRV, die von der Weimarer Nationalversammlung am 31.7.1919 verabschiedete Verfassung der Weimarer Republik (verkündet am 11.8., in Kraft seit 14.8.1919).

Sie stärkte – im Vergleich zur Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 (Reichsverfassung) – die Zentralgewalt des Gesamtstaats und schwächte die Kompetenzen der Länder ab. Die »Länder« blieben der Sache

(51 von 368 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Weimarer Reichsverfassung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/weimarer-reichsverfassung